Nachbarrechtsgesetz

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Nachbarrechtsgesetz

In Deutschland gibt es das Nachbarrechtsgesetz, und die Nachbarbeziehungen jedes Landes sind separat geregelt und weisen, wenn auch unbedeutende, aber sehr wichtige Unterschiede auf.

Wenn Sie also Bäume und Sträucher pflanzen, müssen Sie einen Mindestabstand zum Rand des Geländes einhalten, um Streitigkeiten über Schatten, abgefallene Blätter und schnell wachsende Zweige und Wurzeln zu vermeiden. Die Entfernung (von 1 bis vier Metern) hängt davon ab, in welchem ​​Bundesland sich der Garten befindet. Wenn ein Deutscher auf seiner Baustelle einen Baum fällen möchte, muss er zunächst festlegen, welche bestimmten Baumarten im örtlichen “Gesetz zum Schutz von Bäumen” enthalten sind.

Unter Schutz stehende Bäume können erst nach Erhalt einer “Ausnahme als Ausnahme” von den zuständigen Behörden gefällt werden.

Es ist nicht verboten, Spalierpflanzen in einem Abstand von 50 cm vom Grundstücksrand mit einer Pflanzenhöhe von bis zu zwei Metern zu pflanzen. Es ist bemerkenswert, dass je weiter die Pflanze von der Grenze des Standorts entfernt ist, desto höher ist es möglich.

Die Installation eines Gartenhauses einer bestimmten Größe, eines Geräteschuppens oder eines Gewächshauses auf dem Gelände ist gesetzlich nicht verboten, Sie müssen jedoch dafür eine behördliche Genehmigung einholen.

Gartenzwerge sind eine klassische Dekoration des deutschen Gartens. Aber der Nachbar der Baustelle muss die sogenannte Frustzwerge nicht tolerieren, Gnome zeigen empörende Gesten und schauen in seine Richtung. Unter solchen Bedingungen hat er das Recht, die Entfernung zu verlangen, um das Grundstück eines Nachbarn zu dekorieren.

Es ist nicht gestattet, Gnomenfiguren in den gemeinsamen Garten eines Wohnhauses zu stellen, was zur Umwandlung eines nicht spezialisierten Wohngebäudetyps führen kann.

Die Regeln für den Umgang mit Gartengeräten, die bei der Arbeit Lärm verursachen, sind unterhaltsam. So ist es beispielsweise möglich, von Montag bis Samstag von 7.00 bis 20.00 Uhr mit einem Rasenmäher zu arbeiten. Besonders laute Werkzeuge wie Kettensäge, Freischneider und Gartenstaubsauger können an Wochentagen von 9.00 bis 17.00 Uhr verwendet werden. An Feiertagen und Sonntagen ist es nicht gestattet, mit motorisierten Gartengeräten zu arbeiten. Außerdem dürfen Sie in einer ruhigen Stunde von 13.00 bis 15.00 Uhr keinen Lärm machen und laut Musik aufdrehen.

Bei Verstoß gegen die Anordnung droht eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro.

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